»Niemand darf ungerechtfertigt einem Menschen Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, ihn in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Menschen ist verboten.« Dieses Zitat habe ich verfälscht. Im Original steht nicht »Mensch«, sondern »Tier«. Es handelt sich um Artikel 4/Absatz 2 im Schweizerischen Tierschutzgesetz. Aber was er fordert, passt sehr gut auch auf das Säugetier Mensch, zum Beispiel auf Menschenkinder. Nur schade, dass der Ausdruck »ungerechtfertigt« der gut gemeinten Forderung ihren Wert nimmt. Denn Rechtfertigungen werden leider dauernd neu erfunden.